Kapitallebensversicherung, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005''' <br />
* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005''' <br />
eshalb muss er in jedem Fall Steuern zahlen. Immerhin nur 50 Prozent der Erträge muss er versteuern, wenn
der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br />
 
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />
der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,  
sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />
 
Trifft eines der beiden Kriterien nicht zu, Erträge aus der Lebensversicherung voll besteuern lassen.<br />
   
   


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die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird<br />
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird<br />


sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />


Siehe auch: [[Abgeltungssteuer]]<br />
Siehe auch: [[Abgeltungssteuer]]<br />
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Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung<br />
Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen<br />


[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]

Version vom 22. Januar 2017, 14:49 Uhr

Kapitallebensversicherung, Besteuerung


Von dem Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung wird die Besteuerung festgemacht.

  • Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005

und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,
es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,
und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,

bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005

der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,

sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012

der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird

sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..

Siehe auch: Abgeltungssteuer


Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen