Kapitallebensversicherung, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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und der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre,<br />
die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,<br />
mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden<br />
es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden<br />
und die Todesfallsumme mind. 60% der eingezahlten Beiträge ausmacht<br />
und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br />


bleibt die Lebensversicherung '''ertragssteuerfrei'''. Andernfalls unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer.<br />
'''bleibt die Lebensversicherung ertragssteuerfrei'''. Andernfalls unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer.<br />





Version vom 22. Januar 2017, 14:24 Uhr

Kapitallebensversicherung, Besteuerung


Von dem Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung wird die Besteuerung festgemacht.

Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005


die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,
es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden
und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,

bleibt die Lebensversicherung ertragssteuerfrei. Andernfalls unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer.


Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005


. Deshalb muss er in jedem Fall Steuern zahlen. Immerhin nur 50 Prozent der Erträge muss er versteuern, wenn

   der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist
   und die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird (für Neuverträge ab 2012 nach Ablauf des 62. Lebensjahres).

Trifft eines der beiden Kriterien nicht zu, Erträge aus der Lebensversicherung voll besteuern lassen.

XXX



Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung