Kapitallebensversicherung, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Von dem Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung wird die Besteuerung festgemacht.
Von dem Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung wird die Besteuerung festgemacht.<br />
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Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''
Heiko hat seine Versicherung bereits 2004 abgeschlossen. Erfüllt er folgende Voraussetzungen, muss er auf die Erträge keine Steuern zahlen:


    der Vertrag läuft über mindestens zwölf Jahre
'''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''
    er als Versicherter hat mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt
 
und der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre,
mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden
und die Todesfallsumme mind.
     im Vertrag ist eine Todesfallsumme vereinbart, die mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreicht
     im Vertrag ist eine Todesfallsumme vereinbart, die mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreicht


Sind all diese Bedingungen erfüllt, bleiben die Erträge aus seiner Lebensversicherung steuerfrei. Andernfalls unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer.
bleiben die Erträge aus der Lebensversicherung steuerfrei. Andernfalls unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer.
Vertragsabschluss ab 2005
Vertragsabschluss ab 2005


Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005  
'''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005''' <br />
 


. Deshalb muss er in jedem Fall Steuern zahlen. Immerhin nur 50 Prozent der Erträge muss er versteuern, wenn
. Deshalb muss er in jedem Fall Steuern zahlen. Immerhin nur 50 Prozent der Erträge muss er versteuern, wenn

Version vom 22. Januar 2017, 14:20 Uhr

Kapitallebensversicherung, Besteuerung


Von dem Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung wird die Besteuerung festgemacht.

Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005

und der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre, mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden und die Todesfallsumme mind.

   im Vertrag ist eine Todesfallsumme vereinbart, die mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreicht

bleiben die Erträge aus der Lebensversicherung steuerfrei. Andernfalls unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer. Vertragsabschluss ab 2005

Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005


. Deshalb muss er in jedem Fall Steuern zahlen. Immerhin nur 50 Prozent der Erträge muss er versteuern, wenn

   der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist
   und die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird (für Neuverträge ab 2012 nach Ablauf des 62. Lebensjahres).

Trifft eines der beiden Kriterien nicht zu, Erträge aus der Lebensversicherung voll besteuern lassen.

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Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung