Kapitallebensversicherung, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Kapitallebensversicherung, Besteuerung<br />


Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.<br />


Von dem Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung wird die Besteuerung festgemacht.
* '''Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''<br />
'''
: - und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,<br />
Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005'''
: - es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,<br />
Heiko hat seine Versicherung bereits 2004 abgeschlossen. Erfüllt er folgende Voraussetzungen, muss er auf die Erträge keine Steuern zahlen:
: - und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,<br />


    der Vertrag läuft über mindestens zwölf Jahre
: '''bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei'''.<br />
    er als Versicherter hat mindestens fünf Jahre lang Beiträge eingezahlt
: Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.<br />
    im Vertrag ist eine Todesfallsumme vereinbart, die mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreicht


Sind all diese Bedingungen erfüllt, bleiben die Erträge aus seiner Lebensversicherung steuerfrei. Andernfalls unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer.
Vertragsabschluss ab 2005


Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005  
* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005''' <br />
: - der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br />
: - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />
: - '''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />


. Deshalb muss er in jedem Fall Steuern zahlen. Immerhin nur 50 Prozent der Erträge muss er versteuern, wenn
* '''Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012'''
: - der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,<br />
: - die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,<br />


    der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist
: '''sind 50% der Erträge zu versteuern''', wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..<br />
    und die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird (für Neuverträge ab 2012 nach Ablauf des 62. Lebensjahres).


Trifft eines der beiden Kriterien nicht zu, Erträge aus der Lebensversicherung voll besteuern lassen.


XXX
'''Siehe auch:''' <br />
[[Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer]]<br />






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Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung<br />
 
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Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung, Abgeltungssteuer auf Lebensversicherungen<br />
 
 
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[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Kapitallebensversicherung]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 18. Juli 2021, 09:48 Uhr

Das Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung ist maßgebend.

  • Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005
- und die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre,
- es sind mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt worden,
- und die Todesfallsumme beträgt mind. 60% der eingezahlten Beiträge,
bleibt die Lebensversicherung bei Erfüllung aller Voraussetzungen ertragssteuerfrei.
Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten.


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird,
- sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


  • Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2012
- der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist,
- die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 62. Lebensjahres ausbezahlt wird,
sind 50% der Erträge zu versteuern, wenn beide Voraussetzungen zutreffen. Ansonsten ist die Abgeltungssteuer zu entrichten..


Siehe auch:
Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer


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