Kapitallebensversicherung, Beleihung

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Kapitallebensversicherung, Beleihung

Beleihung besser als Kündigung Durch eine Beleihung der Lebensversicherung wird als Policendarlehen bis zu 100 Prozent des aktuellen Rückkaufswertes gewährt. Als Sicherheit wird die Lebensversicherung an den Darlehensgeber abgetreten, bis der Kredit zurückgezahlt wurde. Die Kreditlaufzeit kann bis zur Restlaufzeit des Vertrages vereinbart werden. Sondertilgungen und Rückzahlungen sind bei den meisten Anbietern kurzfristig und ohne Vorfälligkeitszinsen möglich. Eine Lebensversicherung zu kündigen ist nicht sinnvoll, daher besser beleihen.

Die Nachteile bei einer Kündigung Der Todesfallschutz entfällt, durch Verrechnung der Abschlusskosten entstehen Ihnen Verluste. Außerdem fällt volle Kapitalertragsteuer an, wenn die bisherige Laufzeit unter zwölf Jahren liegt oder Sie als Versicherungsnehmer jünger als 60 Jahre sind.

Bei freien Anbietern bekommen Sie das Policendarlehen oft zu günstigeren Konditionen als beim Versicherer selbst.

Siehe auch: Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert
Siehe auch: Kapitallebensversicherung, XXX


Schlagwort: Lebensversicherung beleihen, Policendarlehen