Kapitallebensversicherung, Abtretung / Beleihung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Formalitäten einer Abtretung sind recht einfach und einer Darlehensgewährung steht nichts im Wege da der vorhandene Rückkaufswert als Sicherheit dient.<br />
Die Formalitäten einer Abtretung sind recht einfach und einer Darlehensgewährung steht nichts im Wege da der vorhandene Rückkaufswert als Sicherheit dient.<br />


Siehe auch: [[Kapitallebensversicherung, Policendarlehen]]<br />
👁 Siehe auch: [[Kapitallebensversicherung, Policendarlehen]]<br />
Siehe auch: [[Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert]]<br />
👁 Siehe auch: [[Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert]]<br />
Siehe auch: [[ Kapitallebensversicherung, Verkauf]]
👁 Siehe auch: [[ Kapitallebensversicherung, Verkauf]]


Schlagwort: Lebensversicherung Abtretung, Lebensversicherung Beleihung<br />
Schlagwort: Lebensversicherung Abtretung, Lebensversicherung Beleihung<br />

Version vom 21. Januar 2017, 13:01 Uhr

Kapitallebensversicherung, Abtretung / Beleihung


Eine Kapitallebensversicherung kann beliehen werden. Sie wird dann an einen Kreditgeber abgetreten. Der aktuelle Rückkaufswert der Versicherung dient dem Kreditgeber als Sichheit. Eine Anfrage beim Versicherer gibt Aufschluss über die Höhe des angelaufenen Rückkaufswertes. Nach der Kreditrückzahlung ist die Abtretung zu beenden.

Vorteil gegenüber einem Verkauf der Kapitallebensversicherung: Der Versicherungsschutz bleibt erhalten. Der Vertrag wird weitergeführt. Ein Neuabschluss nach Kreditrückzahlung ist somit nicht erforderlich. Das jüngere, günstigere Eintrittsalter wird beibehalten.

Die Formalitäten einer Abtretung sind recht einfach und einer Darlehensgewährung steht nichts im Wege da der vorhandene Rückkaufswert als Sicherheit dient.

👁 Siehe auch: Kapitallebensversicherung, Policendarlehen
👁 Siehe auch: Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert
👁 Siehe auch: Kapitallebensversicherung, Verkauf

Schlagwort: Lebensversicherung Abtretung, Lebensversicherung Beleihung