Kammerberufe: Unterschied zwischen den Versionen

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- Zahnärztekammer<br />
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Für Kammerberufe besteht in der Regel die gesetzliche Verpflichtung eine Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
abzuschliessen.<br />





Version vom 3. Oktober 2017, 09:40 Uhr

Unter den Begriff Kammerberufe fallen Berufe, für die sehr strenge standesrechtliche und zugangsrechtliche Voraussetzungen gelten. Während der Berufsausbildung müssen sich Berufsanwärter ein umfassendes Fachwissen aneignen sowie ihre persönliche Eignung anhand von anspruchsvollen und langwierigen Prüfungen unter Beweis stellen.

Mit der Zulassung zum Kammerberuf ist eine Pflichtmitgliedschaft in der Berufskammer verknüpft. Diese Kammer fungiert auch als Interessengemeinschaft für deren Mitlglieder.


DIe Berufskammern:

- Apothekerkammer
- Architektenkammer
- Ärztekammer
- Bundesnotarkammer
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Ingenieurkammer (für beratende Ingenieure)
- Notarkammer
- Patentanwaltskammer
- Psychotherapeutenkammer
- Rechtsanwaltskammer
- Steuerberaterkammer
- Tierärztekammern
- Wirtschaftsprüferkammer
- Zahnärztekammer

Für Kammerberufe besteht in der Regel die gesetzliche Verpflichtung eine Berufshaftpflichtversicherung / Vermögensschadenshaftpflichtversicherung

abzuschliessen.


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