Kammerberufe: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. Oktober 2017, 09:36 Uhr

Unter den Begriff Kammerberufe fallen Berufe, für die sehr strenge standesrechtliche und zugangsrechtliche Voraussetzungen gelten. Während der Berufsausbildung müssen sich Berufsanwärter ein umfassendes Fachwissen aneignen sowie ihre persönliche Eignung anhand von anspruchsvollen und langwierigen Prüfungen unter Beweis stellen.

Mit der Zulassung zum Kammerberuf ist eine Pflichtmitgliedschaft in der Berufskammer verknüpft. Diese Kammer fungiert auch als Interessengemeinschaft für deren Mitlglieder.


DIe Berufskammern:

- Apothekerkammer
- Architektenkammer
- Ärztekammer
- Bundesnotarkammer
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Ingenieurkammer (für beratende Ingenieure)
- Notarkammer
- Patentanwaltskammer
- Psychotherapeutenkammer
- Rechtsanwaltskammer
- Steuerberaterkammer
- Tierärztekammern
- Wirtschaftsprüferkammer
- Zahnärztekammer


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