Jagdversicherungen, Jagdrechtsschutzversicherung

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Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, die die Ansprüche Geschädigter gegen den Versicherungsnehmer (VN) prüft, ablehnt oder anerkennt, ermöglicht die Rechtsschutzversicherung dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.

  • Maßgebend für den Versicherungsschutz ist/sind

- der Versicherungsschein
- die Allgemeinen Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung
- die Besonderen Bedingungen zur Rechtsschutzversicherung
- und ggf. anderweitige Vereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer