Invaliditätsversicherung, für Kinder

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Invaliditätsversicherung, für Kinder

Mit einer Invaliditätsversicherung für Kinder lassen sich die finanziellen Folgen einer dauerhaften Behinderung oder Krankheit des Kindes absichern, Voraussetzung der Leistungserbringung durch den Versicherer ist, dass die dauerhafte Behinderung oder Erkrankung aus den Folgen eines Unfalls resultieren. Neben den klassischen Versicherungspolicen, die die Invalidität durch Unfall oder Krankheit absichern haben sich auch Policen entwickelt, die nur bei schwerster Krankheit oder Schulunfähigkeit die vereinbarten Versicherungsleistungen erbringen.

Bei der Qualität der Invaliditätsversicherung für Kinder lassen sich erhebliche Unterschiede feststellen. Insbesondere, wenn es um die Feststellung der Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens geht. Wer entscheidet, ob der Versicherer die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen muss? Der Hausarzt des Versicherungsnehmers, der beauftragte Arzt des Versicherers, der Versicherer selbst oder das Versorgungsamt. Ab welchem Grad der Behinderung wir die Versicherungsleistung fällig. Anzutreffen sind ab einer 25prozenigen Invalidität oder ab einer 50prozentigen Invalidität. Wird nehen der lebenslang laufenden Rente auch eine volle Jahresrente als Sofortleistung bezahlt?

Eintritt der Leistung der Invaliditätsversicherung für Kinder

Die Kinderinvaliditätsversicherung erbringt die Versicherungsleistung bei den nachfolgenden Krankheiten bzw. Unfallereignissen

  • Allergische Erkrankungen, z.B. Bronchialasthma
  • Diabetes
  • Epilepsie
  • Erkrankungen der Nieren, die eine Dialysebehandlung erfordert
  • Hepatitis
  • Hirnhautentzündung, z.B. durch Zeckenbiss
  • Leukämie und weitere Krebserkrankungen
  • Multiple Sklerose
  • Polio (Kinderlähmung)
  • Unfälle beim Sportunterricht oder in der Freizeit
  • Verbrennungen und Verbrühungen
  • Vergiftungen mit Folgeschäden
  • Verkehrsunfälle


Leistungsfall in der Invaliditätsversicherung für Kinder

Kommt es aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit des versicherten Kindes zu einer dauerhaften oder chronischen Behinderung, so werden die vertraglich vereinbarten Leistungen durch die Invaliditätsversicherung für Kinder erbracht. Die Versicherungsleistung wird im Regelfall durch eine lebenslange Rentenzahlung zwischen 250 Euro und 1.500 Euro erbracht.


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