Instruktorenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 30. August 2022, 08:38 Uhr

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Die Instruktorenversicherung ist eine spezielle Art der Haftpflichtversicherung und wird der Berufshaftpflichtversicherung zugeordnet. Der Versicherungsschutz der Instruktorenversicherung kommt zu tragen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Verantwortungsbereich des Versicherungsnehmers liegen.


Tätigkeitsform des Instruktors

Bei der Instruktorenversicherung wird grundsätzlich danach unterschieden, in welcher Tätigkeitsform der Instruktor tätig ist. So ergeben sich die nachfolgenden Unterscheidungen:


selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Instruktor ohne Fahrertätigkeit

In der Instruktorenversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person bei der Tätigkeit als selbständiger nebenberuflicher Instruktor ohne Fahrertätigkeit versichert.


selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Instruktor mit Fahrertätigkeit

In der Instruktorenversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person bei der Tätigkeit als selbständiger nebenberuflicher Instruktor mit Fahrertätigkeit eines Fahrzeuges oder eines sogenannten Renntaxis versichert. Jedoch sind Schäden am benutzten Fahrzeug grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


selbständige hauptberufliche Tätigkeit als Instruktor mit Fahrertätigkeit

In der Instruktorenversicherung ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Person bei der Tätigkeit als selbständiger hauptberuflicher Instruktor mit Fahrertätigkeit eines Fahrzeuges, eines sogenannten Renntaxis, als Testfahrer und Präzisionsfahrer versichert. Jedoch sind Schäden am benutzten Fahrzeug grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Beitragshöhe zur Instruktorenversicherung

Die Höhe des Beitrages zur Instruktorenverischerung ist von der Tätigkeitsform des Instruktors abhängig. Nachfolgend ein Überblick zur Beitragshöhe der Instruktorenversicherung.

Tätigkeitsform maximaler Jahresumsatz aus der Tätigkeit Jahresbeitrag
selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Instruktor ohne Fahrertätigkeit 30.000 Euro 285 Euro
selbständige nebenberufliche Tätigkeit als Instruktor mit Fahrertätigkeit 30.000 Euro 385 Euro
selbständige hauptberufliche Tätigkeit als Instruktor mit Fahrertätigkeit 200.000 Euro 1.500 Euro


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