Innovationsklausel, updateklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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Innovationsklausel, updateklausel<br />
Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten  Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und  auch nicht für alle Tarifangebote.
Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten  Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und  auch nicht für alle Tarifangebote.


  Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
  Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.


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Schlagwort: Innovationsklausel, updateklausel
Schlagwort: Innovationsklausel, updateklausel


[[Category:Versicherung_Allgemein]]
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Version vom 23. März 2017, 13:01 Uhr

Durch die update- oder auch Innovationsklausel garantiert der Versicherer dem VN, dass sein Vertrag immer dem neuesten/aktuellsten Stand entspricht, d.h. dass automatisch alle künftig eintretenden Verbesserungen für den bestehenden Vertrag gelten. Diese Klausel bieten nicht alle Versicherer und auch nicht für alle Tarifangebote.

Diese Klausel ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.

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Schlagwort: Innovationsklausel, updateklausel