Inhaltsversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen

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- Im Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat. <br />
In der Betriebsinhaltsversicherung sind die<br />
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br />
- technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet.<br />
- D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen <br />
- unter Eigentumsvorbehalt erworben hat..<br />
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers. <br />
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br />
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.<br />




Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, versicherte Sachen<br />
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Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, versicherte Sachen<br />
 
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Aktuelle Version vom 3. Dezember 2021, 12:28 Uhr

In der Betriebsinhaltsversicherung sind die
- technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet.
- D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen
- unter Eigentumsvorbehalt erworben hat..
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.


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