Inhaltsversicherung, versicherte Sachen

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In der Betriebsinhaltsversicherung sind die technischen und kaufmännischen Beitriebseinrichtungen inkl. aller Waren und Dienstleistungen beinhaltet. D.h. alle beweglichen Sachen, soweit der Versicherungsnehmer Eigentümer ist oder die Sachen unter Eigentumsvorbehalt erworben hat.
- Sachen von Kunden die zur Bearbeitung oder Reparatur in Obhut des Versicherungsnehmers.
- Gebrauchsgegenstände der Betriebsangehörigen.


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