Inhaltsversicherung, nicht versicherte Kosten: Unterschied zwischen den Versionen
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- '''Rechtskosten''', Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Schadensfall sind in der Inhaltsversicherung ausgeschlossen. Hierfür zuständig ist die gewerbliche Rechtsschutzversicherung bzw. die Berufs-, Betriebs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.<br /> | - '''Rechtskosten''', Kosten für Rechtsstreitigkeiten im Schadensfall sind in der Inhaltsversicherung ausgeschlossen. Hierfür zuständig ist die gewerbliche Rechtsschutzversicherung bzw. die Berufs-, Betriebs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.<br /> | ||
- '''Haftpflichtschäden''', Für den finanziellen Ausgleich von haftungsrelevanten Forderungen von geschädigten Dritten besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Inhaltsversicherung. Zuständig hierfür ist die gewerbliche Haftpflichtversicherung.<br /> | - '''Haftpflichtschäden''', Für den finanziellen Ausgleich von haftungsrelevanten Forderungen von geschädigten Dritten besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Inhaltsversicherung. Zuständig hierfür ist die gewerbliche Haftpflichtversicherung.<br /> | ||
- '''Vorsatz des Versicherungsnehmers''', Grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder einem gesetzlichen Vertreter vorsätzlich herbeigeführt wurden.<br /> | - '''Vorsatz des Versicherungsnehmers''', Grundsätzlich vom Versicherungsschutz der Inhaltsversicherung sind Schäden, die vom Versicherungsnehmer oder einem gesetzlichen Vertreter vorsätzlich herbeigeführt wurden.<br /> |