Inhaltsversicherung, Versicherungsort: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, '''die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.'''
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, '''die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.'''
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.<br />
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.<br />

Version vom 14. Februar 2017, 09:06 Uhr

Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume. Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.


Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, Versicherungsort, versicherter Ort