Impfschaden

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Zu den üblichen Nebenwirkungen einer Impfung gehören Rötungen, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit. Diese Nebenwirkungen gehören zum normalen Lebensrisiko. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

Selten treten schwere Komplikationen oder bleibende Schäden auf. Ist das der Fall, haftet ggf. der Staat.

"Dann hat man Anspruch auf Versorgung und müsste den Bund verklagen." Im Falle eines Impfschadens ist eine staatliche Entschädigung und Versorgung gesetzlich durch das Bundesversorgungsgesetz und das Infektionsschutzgesetz geregelt.


👁 Siehe auch: [[]]
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung


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