Hunderechtsschutzversicherung

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Rechtsschutzversicherung ist für private Hundebesitzer, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten um den Hund absichern wollen.

  • Subsidärhaftung

Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.

  • Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)

- anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen um den Hund
- Schadenersatzrechtsschutz;
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, ohne Wartezeit
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht;
- Steuergerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit
- Verwaltungsgerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit

  • Abgrenzung zur Hundehaftpflichtversicherung


Siehe auch:
Hundehaftpflichtversicherung


  Alle Einträge zur Hundeversicherung anzeigen                                              zur Hauptseite 


Bim pim v02.png






















.-.-.-.














.-.-.-.