Hundehaftpflichtversicherung, generelle Ausschlüsse

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Nicht versichert sind i.d.R.

- Eigenschäden
- Schäden durch bestimmte Hunderassen - von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt
- Schäden die durch gewerblich eingesetzte Hunden entstehen
- Anzeigepflichtverletzungen - Beispiel: falsche Angaben des Versicherungsnehmers zu Rasse und/oder Anzahl der
- versicherten Hunde
- Schäden die durch Nichtbeachtung von Versicherungsbedingungen entstehen - Beispiel: Missachtung der Leinenpflicht
- fahrlässig herbeigeführte Schäden durch den Hundehalter und deren Familienmitglieder, - angeborene Krankheiten, - bereits vorliegende chronische Erkrankungen und Fehlentwicklungen, - Diäten, - Ergänzungsernährung / Futter, - Berfsgegenstände / Pflegezubehör, - Fahrt- /Reisekosten eines Tierarztes, - Kriegsereignisse, - Erdbeben, - Überschwemmingen, - Kernenergie, - Epidemien und Pandemien.




👁 Siehe auch:
Hundehaftpflichtversicherung, Leinenpflicht
Eigenschadenversicherung


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