Hundehaftpflichtversicherung, generelle Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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- Schäden die durch Nichtbeachtung von Versicherungsbedingungen entstehen - Beispiel: Missachtung der Leinenpflicht<br />
- Schäden die durch Nichtbeachtung von Versicherungsbedingungen entstehen - Beispiel: Missachtung der Leinenpflicht<br />
- fahrlässig herbeigeführte Schäden durch den Hundehalter und deren Familienmitglieder,<br />
- fahrlässig herbeigeführte Schäden durch den Hundehalter und deren Familienmitglieder,<br />
- angeborene Krankheiten,<br />
- bereits vorliegende chronische Erkrankungen und Fehlentwicklungen,<br />
- Diäten,<br />
- Ergänzungsernährung / Futter,<br />
- Berfsgegenstände / Pflegezubehör,<br />
- Fahrt- /Reisekosten eines Tierarztes,<br />
- Kriegsereignisse,<br />
- Erdbeben,<br />
- Überschwemmingen,<br />
- Kernenergie,<br />
- Epidemien und Pandemien.<br />





Version vom 13. April 2021, 07:37 Uhr

Nicht versichert sind i.d.R.

- Eigenschäden
- Schäden durch bestimmte Hunderassen - von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt
- Schäden die durch gewerblich eingesetzte Hunden entstehen
- Anzeigepflichtverletzungen - Beispiel: falsche Angaben des Versicherungsnehmers zu Rasse und/oder Anzahl der
- versicherten Hunde
- Schäden die durch Nichtbeachtung von Versicherungsbedingungen entstehen - Beispiel: Missachtung der Leinenpflicht
- fahrlässig herbeigeführte Schäden durch den Hundehalter und deren Familienmitglieder,


👁 Siehe auch:
Hundehaftpflichtversicherung, Leinenpflicht
Eigenschadenversicherung


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