Hundehaftpflichtversicherung, generelle Ausschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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- versicherten Hunde<br />
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- Schäden die durch Nichtbeachtung von Versicherungsbedingungen entstehen - Beispiel: Missachtung der Leinenpflicht<br />
- Schäden die durch Nichtbeachtung von Versicherungsbedingungen entstehen - Beispiel: Missachtung der Leinenpflicht<br />
- fahrlässig herbeigeführte Schäden durch den Hundehalter und deren Familienmitglieder,
- angeborene Krankheiten,
- bereits vorliegende chronische Erkrankungen und Fehlentwicklungen,
- Diäten,
- Ergänzungsernährung / Futter,
- Berfsgegenstände / Pflegezubehör,
- Fahrt- /Reisekosten eines Tierarztes,
- Kriegsereignisse,
- Erdbeben,
- Überschwemmingen,
- Kernenergie,
- Epidemien und Pandemien.





Version vom 11. April 2021, 15:21 Uhr

Nicht versichert sind i.d.R.

- Eigenschäden
- Schäden durch bestimmte Hunderassen - von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt
- Schäden die durch gewerblich eingesetzte Hunden entstehen
- Anzeigepflichtverletzungen - Beispiel: falsche Angaben des Versicherungsnehmers zu Rasse und/oder Anzahl der
- versicherten Hunde
- Schäden die durch Nichtbeachtung von Versicherungsbedingungen entstehen - Beispiel: Missachtung der Leinenpflicht
- fahrlässig herbeigeführte Schäden durch den Hundehalter und deren Familienmitglieder, - angeborene Krankheiten, - bereits vorliegende chronische Erkrankungen und Fehlentwicklungen, - Diäten, - Ergänzungsernährung / Futter, - Berfsgegenstände / Pflegezubehör, - Fahrt- /Reisekosten eines Tierarztes, - Kriegsereignisse, - Erdbeben, - Überschwemmingen, - Kernenergie, - Epidemien und Pandemien.




👁 Siehe auch:
Hundehaftpflichtversicherung, Leinenpflicht
Eigenschadenversicherung


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