Hundehaftpflichtversicherung, Deckungsakt ungewollt

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Der Eigentümer eines Rüden ist bei einem ungewollten Deckungsakt für aufkommende Schäden und den hieraus resultierenden Schadenersatzforderungen haftbar. Kosten entstehen ggf. durch Abtreibung oder den Aufzugskosten der Welpen.

Üblicherweise ist das Risiko des „ungewollten Deckungsaktes“ im Versicherungsschutz eingeschlossen.


👁 Siehe auch: Hundehaftpflichtversicherung,


< zurück Einträge vorwärts >     Alle Einträge zur Hundeversicherung anzeigen     zur Hauptseite 


Bim pim v02.png






















.-.-.-.