Hundehaftpflichtversicherung, Deckungsakt ungewollt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 7: Zeile 7:




👁 Siehe auch: [[    ]]  <br />




  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    [[Informationssystem Hundeversicherung| Alle Einträge zur '''Hundeversicherung''' anzeigen]]   [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Hundeversicherung| Alle Einträge zur '''Hundeversicherung''' anzeigen]]                                                 [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  





Aktuelle Version vom 8. Juni 2021, 08:55 Uhr


Der Eigentümer eines Rüden ist bei einem ungewollten Deckungsakt für aufkommende Schäden und den hieraus resultierenden Schadenersatzforderungen haftbar. Kosten entstehen ggf. durch Abtreibung oder den Aufzugskosten der Welpen.

Üblicherweise ist das Risiko des „ungewollten Deckungsaktes“ im Versicherungsschutz eingeschlossen.



 Alle Einträge zur Hundeversicherung anzeigen                                                  zur Hauptseite 


Bim pim v02.png






















.-.-.-.