Hundehaftpflichtversicherung, Brut- und Setzzeit

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Die Brut- und Setzzeit bezeichnet die Zeitdauer in dem die Wildtiere den Nachwuchs bekommen. In dieser Zeit müssen Hunde, in der Stadt wie auch auf dem Land, an die Leine genommen werden. Das gleiche gilt für Wälder und Waldgebiete. Wird gegen die Vorschriften verstoßen, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Für die einzelnen Bundesländer gelten unterschiedliche Regelungen.


Bundesland Vorschriften Bemerkungen
Baden Württemberg keine Leinenpflicht
Bayern keine Leinenpflicht
Berlin Leinenpflicht ganzjährig
Brandenburg Leinenpflicht ganzjährig Leinenlänge maximal 2 Meter
Bremen Leinenpflicht vom 15.3. bis 15.7. des Jahres
Hamburg Leinenpflicht ganzjährig Beispiel
Hessen Beispiel Beispiel
Mecklenburg Vorpommern Beispiel Beispiel
Niedersachsen Beispiel Beispiel
Nordrhein Westfalenl Beispiel Beispiel
Rheinland Pfalz Beispiel Beispiel
Saarland Beispiel Beispiel
Sachsen Beispiel Beispiel
Sachsen Anhalt Beispiel Beispiel
Schleswig Holstein Beispiel Beispiel
Thüringen Beispiel Beispiel




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