Hausratversicherung, versicherte Sachen: Unterschied zwischen den Versionen

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Versichert sind auch '''Sportgeräte,''' Ski, Fahrräder (auch mit Höchstgrenzen), Autozubehör<br />
Versichert sind auch '''Sportgeräte,''' Ski, Fahrräder (auch mit Höchstgrenzen), Autozubehör<br />
und die '''Haustiere'''.
und die '''Haustiere'''.<br />
 


Siehe auch: [[Hausratversicherung, Wertsachen]]<br />
Siehe auch: [[Hausratversicherung, Wertsachen]]<br />

Version vom 24. Januar 2017, 20:52 Uhr

Hausratversicherung, versicherte Sachen

Zum Haushalt zählen alle beweglichen Sachen/Güter wie

Einrichtungsgegenstände, alle Möbel, Bilder, Jalousien, Gardinen, Vorhänge, Kissen, Decken, Teppiche, Tapeten, Bücher, 
Elektrogeräte, wie TV und Stereoanlage, Computer, IPad, IPhone, Foto­apparate, alle elektrischen Küchengeräte, 
die gesamte Kleidung, Schuhe, Wäsche und auch Uhren,

Nahrungsmittel- und Verbrauchsgegenstände wie Lebensmittel, Reinigungsmittel,

Wert­gegen­stände wie Schmuck, Bargeld, Briefmarken, Münzen, Edelsteine, Perlen ebenso Kunst­werke oder Antiquitäten.

Bei den Wertgegenständen sind Höchstentschädigungsgrenzen zu beachten.

Versichert sind auch Sportgeräte, Ski, Fahrräder (auch mit Höchstgrenzen), Autozubehör
und die Haustiere.


Siehe auch: Hausratversicherung, Wertsachen


Schlagwort: Hausrat, Hausratversicherung, Hausratversicherungen, versicherte Sache, versicherte Sachen, Entschädigungsgrenzen, Höchstgrenzen