Hausratversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Vulkanausbruch eintreten.<br />
* Vulkanausbruch eintreten.<br />


Nicht immer ist dieser Versicherungsschutz möglich, da das Angebot davon abhängt, in welcher Gefahrenklasse das Wohnobjekt steht.  
Nicht immer ist dieser Versicherungsschutz möglich, da das Angebot davon abhängt, in welcher Gefahrenklasse (Zürs Zonen) das Wohnobjekt steht.  


  Bei den derzeitigen Wetterereignissen, diese werden gehäuft auftreten und an Stärke zunehmen, empfiehlt sich die "erweiterte Elementarversicherung".
  Bei den derzeitigen Wetterereignissen, diese werden gehäuft auftreten und an Stärke zunehmen, empfiehlt sich die "erweiterte Elementarversicherung".

Version vom 2. Januar 2017, 11:07 Uhr

Hausratversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung

Zur Hausrat­versicherung (und auch Gebäudeversicherung) empfiehlt es sich, die "erweiterte Elementarschadenversicherung" mit einzuschließen. Zu den versicherten Elementargefahren gehören dann auch Schäden die durch:

  • Überschwemmung,
  • Starkregen,
  • Erdbeben,
  • Erdsenkung,
  • Erdrutsch,
  • Schneedruck,
  • Lawinen,
  • Vulkanausbruch eintreten.

Nicht immer ist dieser Versicherungsschutz möglich, da das Angebot davon abhängt, in welcher Gefahrenklasse (Zürs Zonen) das Wohnobjekt steht.

Bei den derzeitigen Wetterereignissen, diese werden gehäuft auftreten und an Stärke zunehmen, empfiehlt sich die "erweiterte Elementarversicherung".

Siehe auch: Zürs Zonen


Schlagwort: Elementarschaden, Elementarschadenversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung