Hausratversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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👁 Siehe auch: [[Zürs Zonen]]<br />
👁 Siehe auch: [[Hausratversicherung, Zürs Zonen]]<br />
👁 Siehe auch: [[Hausratversicherung, Deckungserweiterungen]]
👁 Siehe auch: [[Hausratversicherung, Deckungserweiterungen]]



Version vom 25. Mai 2017, 10:25 Uhr

Zur Hausrat­versicherung (und auch Gebäudeversicherung) empfiehlt es sich, die "erweiterte Elementarschadenversicherung" mit einzuschließen. Zu den versicherten Elementargefahren gehören dann auch Schäden die durch:

- Überschwemmung,
- Starkregen,
- Rückstau von Abflussrohren, sofern eine funktionsfähige Rückstauklappe installiert ist
- Erdbeben,
- Erdsenkung,
- Erdrutsch,
- Schneedruck,
- Lawinen,
- Vulkanausbruch eintreten.

Nicht immer ist dieser Versicherungsschutz möglich, da das Angebot davon abhängt, in welcher Gefahrenklasse (Zürs Zonen) das Wohnobjekt steht.

Bei den derzeitigen Wetterereignissen, diese werden gehäuft auftreten und an Stärke zunehmen, empfiehlt sich die "erweiterte Elementarschadenversicherung".

Nicht versichert sind Garten- und Ferienhäuser. Versicherungsschutz besteht auch nicht bei Sturmflut und einem Grundwasserschaden.



👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Zürs Zonen
👁 Siehe auch: Hausratversicherung, Deckungserweiterungen

Schlagwort: Elementarschaden, Elementarschadenversicherung, erweiterte Elementarschadenversicherung


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