Hausratversicherung, Wasserschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 21: Zeile 21:




  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Hausratversicherung | Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Hausratversicherung | Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  
| zur '''Hauptseite''']]  





Version vom 24. September 2018, 11:10 Uhr

So sind Wasserschäden versichert.

- Wasserschäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung.
- Wasserschäden durch fremdes Leitungswasser zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers.
- Wasserschäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (Schaden in Haus o. Wohnung).
- Wasserschäden durch Hochwasser zahlt die Elementarversicherung.
- Wasserschäden durch Rückstau zahlt die Elementarversicherung.

Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.

- Plansch- und Reinigungswasser,
- aufsteigendes Grundwasser,
- Rückstau der Kanalisation,
- Wasseraustritt aus einem Aquarium,
- Wasseraustritt aus einem Wasserbett.


Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Rohrbruchschaden, Überlauf, Rückstau, Leitungswasser, Leitungswasserschaden, Abwasser, Abwasserschaden


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen      zur Hauptseite 



Bim pim v02.png

















-.-.-.-