Hausratversicherung, Wasserschaden: Unterschied zwischen den Versionen

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- Wasseraustritt aus einem Wasserbett.<br />
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Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Rohrbruchschaden, Überlauf,
Rückstau, Leitungswasser, Leitungswasserschaden, Abwasser, Abwasserschaden




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Schlagwort: Wasserschaden, Wasserschäden, Wasseraustritt, Rohrbruch, Rohrbruchschaden, Überlauf,
Rückstau, Leitungswasser, Leitungswasserschaden, Abwasser, Abwasserschaden


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Version vom 29. April 2021, 19:21 Uhr

So sind Wasserschäden versichert.

- Wasserschäden durch eigenes Leitungswasser zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung.
- Wasserschäden durch fremdes Leitungswasser zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Verursachers.
- Wasserschäden durch Abwässer zahlt die Hausratversicherung und Gebäudeversicherung (Schaden in Haus o. Wohnung).
- Wasserschäden durch Hochwasser zahlt die Elementarversicherung.
- Wasserschäden durch Rückstau zahlt die Elementarversicherung.

Die folgenden Schäden sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, können aber teilweise mit den Deckungserweiterungsmöglichkeiten mitversichert werden.

- Plansch- und Reinigungswasser,
- aufsteigendes Grundwasser,
- Rückstau der Kanalisation,
- Wasseraustritt aus einem Aquarium,
- Wasseraustritt aus einem Wasserbett.


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