Hausratversicherung, Wasserbetten / Aquarien: Unterschied zwischen den Versionen

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Schäden durch Wasserbetten und Aquarien sind i.d.R.  '''nicht automatisch Gegenstand des Versicherungsschutzes''' der Hausrat-Standardversicherung Hausratversicherung. Als Deckungserweiterung kann dieses Risiko aber mitversichert werden.  In der Allriskpolice ist dieses Risiko automatisch mitversichert.
Schäden durch Wasserbetten und Aquarien sind i.d.R.  '''nicht automatisch Gegenstand des Versicherungsschutzes''' der Hausrat-Standardversicherung Hausratversicherung. Als Deckungserweiterung kann dieses Risiko aber mitversichert werden.  In der Allriskpolice ist dieses Risiko automatisch mitversichert.


Siehe auch: [[Hausratversicherung, Allgefahrendeckung / Allriskpolice]]<b />
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Version vom 29. Dezember 2016, 19:14 Uhr

Hausratversicherung, Wasserbetten / Aquarien

Schäden durch Wasserbetten und Aquarien sind i.d.R. nicht automatisch Gegenstand des Versicherungsschutzes der Hausrat-Standardversicherung Hausratversicherung. Als Deckungserweiterung kann dieses Risiko aber mitversichert werden. In der Allriskpolice ist dieses Risiko automatisch mitversichert.

Siehe auch: Hausratversicherung, Allgefahrendeckung / Allriskpolice

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