Hausratversicherung, Versicherungsort: Unterschied zwischen den Versionen

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Hausratversicherung, Versicherungsort<br />


Als Versicherungsort '''gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung''' des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung '''auch Terrassen, Balkone und Loggien'''. Versicherungsort sind auch '''gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus''', zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in '''Nebengebäuden''' auf dem gleichen Grundstück lagert, mitversichert. '''Garagen''', die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich. <br />
Als Versicherungsort '''gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung''' des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung '''auch Terrassen, Balkone und Loggien'''. Versicherungsort sind auch '''gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus''', zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in '''Nebengebäuden''' auf dem gleichen Grundstück lagert, mitversichert. '''Garagen''', die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich. <br />


Als unmittelbar gilt nach herrschender Meinung eine Entfernung, aus der eine regelmäßige Überwachung der Garage noch möglich ist. Dies kann im Einzelfall zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen führen: Eine etwa 200 Meter von einer Wohnung entfernt liegende Garage in einer großen Wohnanlage kann noch unter den Nähebegriff gefasst werden, eine Garage in 100 Metern Entfernung, die durch eine Straße und einen Gewerbebetrieb von der Wohnung getrennt wird, ist nicht mehr als nah einzustufen.
⚠️ Klären Sie inwieweit ihre Garage unter den Versicherungsschutz fällt. Die Eigenschaft "unmittelbar" wird unterschiedlich ausgelegt.<br />


Siehe auch: Aussenversicherung<br />


Schlagwort: Versicherungsort, Aussenversicherung
'''Siehe auch:''' <br />
[[Hausratversicherung, Aussenversicherung]]<br />


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Schlagwort: Versicherungsort, Außenversicherung<br />
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Version vom 4. Mai 2021, 14:30 Uhr

Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein (Police) bezeichnete Wohnung des Kunden. Darunter fallen neben der eigentlichen Wohnung auch Terrassen, Balkone und Loggien. Versicherungsort sind auch gemeinschaftlich genutzte Räume in einem Mehrfamilienhaus, zum Beispiel Stellflächen für Fahrräder im Hausflur oder Waschkeller. Meist ist auch Hausrat, der in Nebengebäuden auf dem gleichen Grundstück lagert, mitversichert. Garagen, die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden, stehen der Wohnung gleich.

⚠️ Klären Sie inwieweit ihre Garage unter den Versicherungsschutz fällt. Die Eigenschaft "unmittelbar" wird unterschiedlich ausgelegt.


Siehe auch:
Hausratversicherung, Aussenversicherung


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Schlagwort: Versicherungsort, Außenversicherung

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