Hausratversicherung, Vandalismus

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Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert. Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.

Schlagwort: Vandalismusschaden

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