Hausratversicherung, Vandalismus: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert'''. <br />
'''Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert'''. <br />
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet.
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet.
Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.
Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.<br />


Schlagwort: Vandalismusschaden<br />
 
👁 Siehe auch: [[Vandalismusschaden]]  <br />
Schlagwort: Vandalismus<br />





Version vom 18. Juni 2017, 11:23 Uhr

Vandalismusschäden sind in der Hausratversicherung mitversichert.
Voraussetzung: die Schäden wurden während oder nach einem Einbruch angerichtet. Eine eingeworfene Scheibe fällt demnach nicht unter den Versicherungsschutz.


👁 Siehe auch: Vandalismusschaden
Schlagwort: Vandalismus


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