Hausratversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:


'''ordentliche Kündigung''' <br />
'''ordentliche Kündigung''' <br />
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine '''Frist von drei Monaten''' einzuhalten.


'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,'''  
'''Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung,'''  
Zeile 13: Zeile 13:
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.<br />
Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.<br />


Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat.
'''Hier beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.'''


'''Anlass: Schadenfall''' <br />
'''Anlass: Schadenfall''' <br />
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br />
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer '''Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung''' beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!<br />


'''Anlass: Risiko fällt weg'''<br />
'''Anlass: Risiko fällt weg'''<br />
Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.<br />
Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die '''sofortige Kündigung möglich'''. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.<br />





Version vom 23. Oktober 2016, 15:56 Uhr

Hausratversicherung, Kündigung

ordentliche Kündigung
Ein- und auch mehrjährige Verträge sind jeweils zum Ablauf des Versicherungsjahres kündbar. Hierbei ist eine Frist von drei Monaten einzuhalten.

Außerordentliche Kündigung, Anlass Beitragserhöhung, Bei Vertragsabschluss vor dem 01-01-1991 muss die Prämienerhöhung mindestens 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr betragen.(oder 20% in den letzten 3 Jahren betragen haben)

Vertragsabschluss 01-01-1991 bis 24-06-1994 Hier muss die Beitragserhöhung mindestens 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausmachen (oder 25 % mehr gegenüber der Erstprämienerhebung ausmachen)

Vertragsabschluss ab 25-06-1994 Der Vertrag kann nach jeder Beitragserhöhung aufgekündigt werden.

Hier beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat.

Anlass: Schadenfall
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden. Achtung: Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu! Also: Lieber doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen!

Anlass: Risiko fällt weg
Wird der Haushalt, aufgrund des Todesfalles des Vetragsnehmers oder Umzug ins Ausland, aufgelöst, dann ist die sofortige Kündigung möglich. Anteilige Prämien werden zurückerstattet.


Schlagwort: Kündigung Hausratversicherung,