Hausratversicherung, Fahrrad: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine weitere Möglichkeit den Versicherungsschutz zu erweitern, besteht in dem Abschluss einer separaten Fahrradversicherung.<br />
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Siehe auch: [[separate Fahrradversicherung]]<br />
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Version vom 25. Oktober 2016, 08:38 Uhr

Hausratversicherung, Fahrrad

Das Fahrrad gehört zu den mitversicherten Sachen des Haushalts sofern es am Versicherungsort in einem geschlossenem Raum steht. Die Kostenerstattung für das Fahrrad beträgt meist 5 bis 10 % der vereinbarten Hausratversicherungssume und ist nach oben auf 2.000, 2.500 € maximiert. Die Maximierung ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Soll das Fahrrad höher versichert werden, ist dies meist optional gegen Mehrbeitrag möglich.

Eine weitere Möglichkeit den Versicherungsschutz zu erweitern, besteht in dem Abschluss einer separaten Fahrradversicherung.

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Siehe auch: separate Fahrradversicherung

Schlagwort: Fahrradversicherung,