Hausratversicherung, Diebstahl aus KFZ: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „XXX < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> Informationssystem Hausratversicherung | Alle Eint…“)
 
 
(12 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
XXX


'''In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für Sachen, die vorübergehend im verschlossenen Innenraum bzw. Kofferraum des Fahrzeuges aufbewahrt werden.'''<br />
Im speziellen ist der Diebstahl von Sachen aus dem Kfz – durch Aufbrechen des Fahrzeugs - , die Zerstörung von Sachen oder deren Beschädigung. Die Verwendung eines falschen Schlüssels wird dem Aufbrechen gleichgesetzt. Bei elektronischen Geräten oder Fotoapparaten wird vorausgesetzt, dass diese so im Fahrzeug untergebracht werden, dass diese von außen nicht sichtbar sind.


'''Nicht versichert'''


Nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung (Diebstahl aus Kfz) fallen Geld und Wertpapiere.




< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Hausratversicherung | Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
'''Höhe des Versicherungsschutzes'''
 
Die Höhe des Versicherungsschutzes für Diebstähle aus Kfz richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen der einzelnen Versicherungsgesellschaft. Oftmals besteht eine summenmäßige Obergrenze.
 
 
 
 
 
 
[[Informationssystem Hausratversicherung   |Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]                                             [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]  




<center>{{bimpimV02}}
<center>{{bimpimV02}}


[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]








.-.-.-.
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]





Aktuelle Version vom 23. Oktober 2021, 11:45 Uhr

In der Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz für Sachen, die vorübergehend im verschlossenen Innenraum bzw. Kofferraum des Fahrzeuges aufbewahrt werden.
Im speziellen ist der Diebstahl von Sachen aus dem Kfz – durch Aufbrechen des Fahrzeugs - , die Zerstörung von Sachen oder deren Beschädigung. Die Verwendung eines falschen Schlüssels wird dem Aufbrechen gleichgesetzt. Bei elektronischen Geräten oder Fotoapparaten wird vorausgesetzt, dass diese so im Fahrzeug untergebracht werden, dass diese von außen nicht sichtbar sind.

Nicht versichert

Nicht unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung (Diebstahl aus Kfz) fallen Geld und Wertpapiere.


Höhe des Versicherungsschutzes

Die Höhe des Versicherungsschutzes für Diebstähle aus Kfz richtet sich nach den tariflichen Bestimmungen der einzelnen Versicherungsgesellschaft. Oftmals besteht eine summenmäßige Obergrenze.




Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen                                              zur Hauptseite 


Bim pim v02.png









.-.-.-.
















.-.-.-.