Hausratversicherung, Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Hausratversicherung und Urlaub
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Hausratversicherung und Urlaub

Aktuelle Version vom 25. Mai 2023, 07:15 Uhr

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Halten Sie sich länger als 60 Tage im Ausland auf, benachrichtigen Sie den Versicherer (Obliegenheit). Unter Umständen wird dann ein Beitragsaufschlag erforderlich.

⚠️ Achten Sie darauf auch Im Winter Ihre Wohnung ausreichend zu beheizen. Wasserführende Leitungen gehören entleert. Der Versicherer kann ansonsten bei hierdurch entstandenen Schäden die Leistungspflicht verneinen.


Siehe auch
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


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D - 82211 Herrsching


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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
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