Hausratversicherung, Auslandsaufenthalt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>
Halten Sie sich länger als 60 Tage im Ausland auf, benachrichtigen Sie den Versicherer (Obliegenheit). Unter Umständen wird dann ein Beitragsaufschlag erforderlich.
Halten Sie sich länger als 60 Tage im Ausland auf, benachrichtigen Sie den Versicherer (Obliegenheit). Unter Umständen wird dann ein Beitragsaufschlag erforderlich.


Zeile 10: Zeile 19:




  [[Informationssystem Hausratversicherung| Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]                                            [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  
  [[Informationssystem Hausratversicherung|Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]                                            [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 




<center>{{bimpimV02}}


   
   

Version vom 15. April 2022, 10:01 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Halten Sie sich länger als 60 Tage im Ausland auf, benachrichtigen Sie den Versicherer (Obliegenheit). Unter Umständen wird dann ein Beitragsaufschlag erforderlich.

⚠️ Achten Sie darauf auch Im Winter Ihre Wohnung ausreichend zu beheizen. Wasserführende Leitungen gehören entleert. Der Versicherer kann ansonsten bei hierdurch entstandenen Schäden die Leistungspflicht verneinen.


Siehe auch:
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen                                             zur Hauptseite


















.-.-.-.