Hausratversicherung, Überspannungsschäden

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Hausratversicherung, Überspannungsschäden

Blitzschlagschäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt. Dies gilt für Schäden, die durch den Blitzschlag direkt entstehen.

Überspannungsschäden durch Blitzeinwirkung, sind i.d.R. Nicht oder nur bis zu bestimmten Höchstentschädigungsleistungen (Ca. 5% der Versicherungssumme) mitversichert. Bei Elektronischen Geräte, TV, Computer, Dimmer usw., die dauernd am Netz sind verursachen Stromnetzschäden die meisten Schäden und sind sehr kostspielig. Eine Versicherungsleistung von 5% reicht daher meistens nicht aus.

Eine bedarfsgerechte Erhöhung der Entschädigungsleistung für Überspannungsschäden ist sinnvoll.


Schlagwort: Blitzschlag, Überspannungsschäden, Überspannungsschäden