Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 2: Zeile 2:
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Quelle: Wikipedia
Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Quelle: Wikipedia


* '''Haftungsarten'''<br />
- Haftung für eigenes Verschulden <br />
- Haftung für fremdes Verschulden. Verrichtungsgehilfen. Erfüllungsgehilfen. Mittäter und Teilnehmer.<br />
- Verschuldensarten. Vorsatz. Fahrlässigkeit.<br />
- Verschuldensunabhängige Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.<br />




Zeile 9: Zeile 18:
👁 Siehe: [[gesetzliche Haftung  ]]<br />
👁 Siehe: [[gesetzliche Haftung  ]]<br />
👁 Siehe: [[verschuldensunabhängige Haftung  ]]<br />
👁 Siehe: [[verschuldensunabhängige Haftung  ]]<br />
👁 Siehe: [[Verschuldensarten ]]<br />


Schlagwort:





Version vom 5. März 2021, 10:31 Uhr

Haftung ist ein unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff, der die Leistungspflicht des Schuldners gegenüber seinem Gläubiger, das Einstehen müssen eines Rechtssubjekts für einen entstandenen Schaden oder im engeren Sinn das Unterworfen sein des Vermögens eines Schuldners gegenüber dem Zugriff des Gläubigers umschreibt. Quelle: Wikipedia


  • Haftungsarten

- Haftung für eigenes Verschulden
- Haftung für fremdes Verschulden. Verrichtungsgehilfen. Erfüllungsgehilfen. Mittäter und Teilnehmer.

- Verschuldensarten. Vorsatz. Fahrlässigkeit.

- Verschuldensunabhängige Haftung. Störerhaftung. Gefährderhaftung.


👁 Siehe: Haftung, unbegrenzte Haftung § 823 BGB
👁 Siehe: vertragliche Haftung
👁 Siehe: gesetzliche Haftung
👁 Siehe: verschuldensunabhängige Haftung
👁 Siehe: Verschuldensarten


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-