Höhere Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt  durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.  
Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt  durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.  


  Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht Schutz.
  Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht ggf. Schutz.


Siehe auch: Allgefahrenversicherung
Siehe auch: Allgefahrenversicherung

Version vom 6. Oktober 2016, 11:26 Uhr

Höhere Gewalt

Schäden durch höhere Gewalt sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, für diese Schäden ist niemand verantwortlich. Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.

Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht ggf. Schutz.

Siehe auch: Allgefahrenversicherung

Schlagwort: höhere Gewalt