Graffitiversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Ob ein Graffiti als Kunst oder Vandalismus zu werten ist, liegt immer im Auge des Betrachters. Für den Hausbesitzer ist es auf jeden Fall immer ein Ärgernis, das mit hohen finanziellen Folgen verbunden ist. Denn das Entfernen ist meist nicht so einfach möglich und oft mit hohen Kosten verbunden.
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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* '''Graffiti aus rechtlicher Sicht'''<br />
* '''Graffiti aus rechtlicher Sicht'''<br />


Aus rechtlicher Sicht ist das illegale Anbringen eines Graffitis eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist.  
:Das illegale Anbringen eines Graffitis ist eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist.  




* '''Graffiti-Versicherung Haftung'''<br />
* '''Graffiti-Versicherung Haftung'''<br />


Der Sprayer ist jedoch in den seltensten Fällen zu ermitteln und so muss der Hausbesitzer selbst für die Kosten der Entfernung des Graffitis aufkommen. Die sog. Graffiti-Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand.  
:Der Sprayer ist jedoch in den seltensten Fällen zu ermitteln und so muss der Hausbesitzer selbst für die Kosten der Entfernung des Graffitis aufkommen. Die sog. Graffiti-Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand.  


In einigen Wohngebäude-Tarifen ist das Graffiti-Risiko ein Bestandteil des Versicherungsschutzes, jedoch mit meist erheblichen Einschränkungen. Hierzu zählen u.a. dass eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, oder, dass für die Beseitigung von Graffiti-Schäden eine Erstattungshöchstgrenze im Vertrag vereinbart ist.  
:In einigen Wohngebäude-Tarifen ist das Graffiti-Risiko ein Bestandteil des Versicherungsschutzes, jedoch mit meist erheblichen Einschränkungen. Hierzu zählen u.a. dass eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, oder, dass für die Beseitigung von Graffiti-Schäden eine Erstattungshöchstgrenze im Vertrag vereinbart ist.  




* '''Leistungen der Graffiti-Versicherung'''<br />
* '''Leistungen der Graffiti-Versicherung'''<br />


Nachfolgende Leistungen beinhaltet die Graffiti-Versicherung
:- Reinigungskosten  <br />
:- Kosten für den neuen Anstrich  <br />
:- Kosten für das Verputzen von Wänden <br />


- Reinigungskosten 
- Kosten für den neuen Anstrich 
- Kosten für das Verputzen von Wänden




'''Kosten der Graffiti-Versicherung'''
* '''Kosten der Graffiti-Versicherung'''<br />


Bei einem gewerblich genutzten Gebäude oder einem vermieteten Gebäude, muss die Graffiti-Versicherung über eine Deckungserweiterung und damit zur Folge über einen höheren Beitrag als Zusatzpolice in den Vertrag mit eingeschlossen werden.  
:Bei einem gewerblich genutzten Gebäude oder einem vermieteten Gebäude, muss die Graffiti-Versicherung über eine Deckungserweiterung und damit zur Folge über einen höheren Beitrag als Zusatzpolice in den Vertrag mit eingeschlossen werden.  
Leistungsunterschiede bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften




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*'''Leistungsunterschiede bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften'''
 
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! Gesellschaft !! maximal Entschädigungsgrenze jährlich !! Selbstbeteiligung
! Gesellschaft !! maximal Entschädigungsgrenze jährlich !! Selbstbeteiligung
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'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Vandalismus<br />

Aktuelle Version vom 26. Februar 2023, 14:32 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


  • Graffiti aus rechtlicher Sicht
Das illegale Anbringen eines Graffitis ist eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist.


  • Graffiti-Versicherung Haftung
Der Sprayer ist jedoch in den seltensten Fällen zu ermitteln und so muss der Hausbesitzer selbst für die Kosten der Entfernung des Graffitis aufkommen. Die sog. Graffiti-Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand.
In einigen Wohngebäude-Tarifen ist das Graffiti-Risiko ein Bestandteil des Versicherungsschutzes, jedoch mit meist erheblichen Einschränkungen. Hierzu zählen u.a. dass eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, oder, dass für die Beseitigung von Graffiti-Schäden eine Erstattungshöchstgrenze im Vertrag vereinbart ist.


  • Leistungen der Graffiti-Versicherung
- Reinigungskosten
- Kosten für den neuen Anstrich
- Kosten für das Verputzen von Wänden


  • Kosten der Graffiti-Versicherung
Bei einem gewerblich genutzten Gebäude oder einem vermieteten Gebäude, muss die Graffiti-Versicherung über eine Deckungserweiterung und damit zur Folge über einen höheren Beitrag als Zusatzpolice in den Vertrag mit eingeschlossen werden.


  • Leistungsunterschiede bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften
Gesellschaft maximal Entschädigungsgrenze jährlich Selbstbeteiligung
Condor 3.000 Euro je Schadensfall 250 Euro je Schadensfall
Grundeigentümer Versicherung 1 % der Versicherungssumme 150 Euro je Schadensfall
VHV 10.000 Euro je Schadensfall 500 Euro je Schadensfall


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn










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