Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, auch Öltankversicherung genannt,  sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks oder anderer Anlagen  mit wassergefährdenden Stoffen, entstehen ab
 
Die <big>'''Gewässerschadenhaftpflichtversicherung'''</big>, auch Öltankversicherung genannt,  sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks oder anderer Anlagen  mit wassergefährdenden Stoffen, entstehen ab


* '''Versicherter Personenkreis'''<br />
* '''Versicherter Personenkreis'''<br />

Version vom 12. Juni 2023, 09:50 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, auch Öltankversicherung genannt, sichert die finanziellen Folgen aus Schäden, die im Zusammenhang mit privat genutzten Öltanks oder anderer Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, entstehen ab

  • Versicherter Personenkreis

In der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung ist der Inhaber des versicherten Öltanks, als natürliche und/oder juristische Person versichert. Sowie alle Personen, die in dessen Auftrag im Rahmen eines Vertrages Tätigkeiten ausführen, wie z.B. Reinigung, Verwaltung oder Betreuung.

  • Versicherte Schäden

Unter den Versicherungsschutz der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.

  • Versicherte Kosten

- ausbaggern, abtransportieren und entsorgen des verseuchten Erdreichs
- Reparaturkosten
- Renovierungskosten
- Wiederbeschaffungskosten
- Wertverlust
- Krankenhauskosten
- Kosten für Heilbehandlungen
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall
- Nutzungsausfall
- Gewinnausfall oder Gewinnminderung


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