Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) der Renter (KVDR): Unterschied zwischen den Versionen

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* Es handelt sich hierbei um den durchschnittlichen Zusatzbeitragsatz. Der Satz liegt je  Krankenkasse zwischen 0 und 1,7 %. Demzufolge liegt der mögliche  Höchstbeitrag
<sup>1</sup> Es handelt sich hierbei um den durchschnittlichen Zusatzbeitragsatz. Der Satz liegt je  Krankenkasse zwischen 0 und 1,7 %.<br />
Demzufolge liegt der mögliche  Höchstbeitrag
über dem angezeigten Wert.
über dem angezeigten Wert.



Version vom 1. Januar 2020, 13:47 Uhr





# Beschreibung Hinweis Zeit / Basis Wert Jahr
Beitragsbemessungsgrenze jährlich 2022
Beitragsbemessungsgrenze monatlich 2022
Beitragssatz % 2022
Zusatzbeitrag durchschnittlicher Beitragssatz % 2022
Zusatzbeitrag durchschnittlich 2022
Gesamt - Beitragssatz einschließlich Zusatzbeitrag 1 vom Einkommen % 2022
Gesamt - Höchstbeitrag einschließlich Zusatzbeitrag * 2022
für freiwillig versicherte Rentner
Mindestbeitragsbemessungsgrenze jährlich 2022
Mindestbeitragsbemessungsgrenze monatlich 2022
für freiwillig Versicherte vom Einkommen % 2022

1 Es handelt sich hierbei um den durchschnittlichen Zusatzbeitragsatz. Der Satz liegt je Krankenkasse zwischen 0 und 1,7 %.
Demzufolge liegt der mögliche Höchstbeitrag über dem angezeigten Wert.


56.250,00. BBG 1/1
4.687,50. BBG1/12

14,6 %. BS
1,1  % durchschnittlicher Zusatzbeitrag GKV
15,7 gesamt BS



12.740,04 Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig versicherte Renter 1/1
1.061,67 Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig versicherte Renter 1/12




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