Gesetzliche Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, der Versicherer versicherbar.


Siehe auch: vertragliche Haftung


 
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung
Siehe auch: gesetzliche Haftung
 
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, vertragliche Haftung


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Version vom 1. Oktober 2016, 09:49 Uhr

Gesetzliche Haftung


Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, der Versicherer versicherbar.

Siehe auch: vertragliche Haftung

Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung