Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />
'''Die <big>Arbeitslosenversicherung</big> gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen'''. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.<br />


'''Arbeitnehmer sind pflichtversichert'''. <br />
'''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />
'''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben..<br />


'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br />
- '''Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert'''. <br />
- Zahlungen in die Arbeits­losen­versicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br />
- '''Ausnahmen:''' geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.<br />
- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br />
- '''Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen''', sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.<br />
- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein<br />
- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br />
- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br />


'''Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht''' für Personen, die:<br />
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br />
- bereits  längere Zeit selbständig waren<br />
- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br />


'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br />
*'''Freiwillige Arbeitslosenversicherung''', diese Voraussetzungen '''müssen erfüllt sein:'''<br />
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt 60 - 67 %  des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der  Versicherungszeit und dem Alter aus.<br />
:- Zahlungen in die Arbeits­losen­versicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit<br />
:- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen<br />
:- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein<br />
:- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)<br />
:- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen<br />


*'''Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht''' für Personen, die:<br />
:- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen <br />
:- bereits  längere Zeit selbständig waren<br />
:- Arbeitslosengeld II bezogen haben<br />


'''Kosten der freiwilligen Arbeitslosenversicherung'''<br />
*'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br />
:Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 %  des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der  Versicherungszeit und dem Alter aus. <br />


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'''Siehe auch'''<br />
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br />
[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br />


'''Zusammenfassung:'''<br />


Die Deckungslücke kann für Viele sogar existenzbedrohend sein. Wer nicht auf Gespartes über eine längere Zeit zugreifen kann, für den kann sich diese Zusatzversicherung lohnen, denn die monatlichen Ausgaben reduzieren sich auch während einer Arbeitslosigkeit nicht. Miete, Telefon, Versicherungen und andere Rechnungen müssen schließlich trotzdem weiter gezahlt werden.
                                                              [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]
Die private Arbeitslosenversicherung schließt also die Lücke zwischen ihrem Arbeitslosengeld I und dem bisherigen Verdienst, mit dem vorher alle monatlich anfallenden Kosten gedeckt wurden. Da können unter Umständen schon mehrere hundert Euro Differenz entstehen. Die Deckung der Versicherung beläuft sich auf mindestens 33 und höchstens 40 Prozent.






👁 Siehe auch: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br />
👁 Siehe auch:[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br />
Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld


'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>


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'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>






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Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld

Aktuelle Version vom 12. Januar 2023, 10:13 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den verpflichtenden Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.


- Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert.
- Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.
- Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.


  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung, diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zahlungen in die Arbeits­losen­versicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit
- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen
- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein
- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)
- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen
  • Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht für Personen, die:
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen
- bereits längere Zeit selbständig waren
- Arbeitslosengeld II bezogen haben
  • Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus.


Siehe auch
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
Private Arbeitslosenversicherung


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















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