Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br />
'''Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung'''<br />
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 %  des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der  Versicherungszeit und dem Alter aus. <br />
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 %  des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der  Versicherungszeit und dem Alter aus. <br />


👁 '''Siehe auch:'''<br />  
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https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br />
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/<br />
[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br />
[[ Private Arbeitslosenversicherung]] <br />
Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld




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Schlagwort: Pflichtversicherung, Pflichtversicherungen, Arbeitslosigkeit, Arbeitslosengeld


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Version vom 2. April 2021, 08:07 Uhr

Die Arbeitslosenversicherung gehört zu den Sozialversicherungen. Die gesetzlichen Regelungen finden sich im Sozialgesetzbuch III. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

- Arbeitnehmer sind generell pflichtversichert.
- Ausnahmen: geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Selbständige und Arbeitnehmer, die außerhalb der EU beschäftigt sind, können sich ggf. freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern.
- Von der Versicherungspflicht generell ausgenommen, sind Beamte, Soldaten oder Personen, die bereits das 65. Lebensjahr vollendet haben.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung, diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zahlungen in die Arbeits­losen­versicherung, mindestens zwölf Monate während zweieri Jahre vor Selbständigkeit
- Tätigkeitsaufnahme darf maximal drei Monate zurückliegen
- bei der Arbeitsagentur des Wohnortes muss ein Antrag gestellt worden sein
- Tätigkeitsnachweis erforderlich (Gewerbeschein, Beleg von der Pflegekasse oder Arbeitsvertrag)
- Firmenneugründer brauchen keinen Nachweis erbringen

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht für Personen, die:
- sich nach Studium / Ausbildung selbständig machen
- bereits längere Zeit selbständig waren
- Arbeitslosengeld II bezogen haben

Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung
Das Arbeitslosengeld (ALG I) beträgt lediglich 60 - 67 % des letzten durchschnittlichen Nettolohns und richtet sich nach dem Familienstand. Die Leistungsdauer ist begrenzt und richtet sich an der Versicherungszeit und dem Alter aus.


👁 Siehe auch:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/
Private Arbeitslosenversicherung



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