Gesamtschuldnerische Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 8: Zeile 8:




  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherungen allgemein''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]  




Zeile 33: Zeile 33:


.-.-.-.
.-.-.-.
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Version vom 14. Januar 2018, 10:11 Uhr

Ist ein Schaden durch mehrere Personen verursacht, so haften alle Verursacher gesamtschuldnerisch. Dies ist in den §§ 830, 840 und 421 des BGB geregelt. Der Geschädigte hat die freie Wahl an welchen Schädiger, Verursacher er sich wendet und seine Ansprüche geltend macht. Die Schädiger können untereinander Regress nehmen.


Schlagwort: mehrere Schädiger


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png











.-.-.-.