Geringfügig Beschäftigte

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Einige Versicherer berechnene Ihre Prämien für die betrieblichen Versicherungen auf Baisis der Anzahl der Mitarbeiter. Dazu ist es notwendig, die Mitarbeiter in Gruppen einzuteilen. Neben den Inhabern, Geschäftsführern, Hauptberuflichen und den Nebenberflichen gibt es in diesem Sinne auch die "geringfügig Beschäftigten". Grundlage dieser Bezeichnung ist ein entsprechendes Gesetzt. Früher wurden diese Mitarbeiter auch als 450-Euro Kräfte bezeichnet.

Wird in einem Versicherungskontext nach der Anzahl der geringfügig Beschäftigten gefragt, zählen hierzu alle Mitarbeiter, die auf Basis geringfügiger Beschäftigung regelmäßig oder vorübergehend angestellt sind.

Quelle

[1]