Gerichtsstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.
Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.


⚠️Für Rechtsschutzversicherte spielt dies eine ganz bedeutende Rolle. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgte. Das spielt für die Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers eine entscheidende Rolle.<br />
⚠️ Für '''Rechtsschutzversicherte''' spielt dies eine ganz bedeutende Rolle. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgte. '''Dies ist für eine Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers ausschlaggebend.'''<br />


Wird eine natürliche Person als Unternehmer oder eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort abgehalten, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist.


Die gleiche Prozedur gilt, wenn sich das Gerichtsverfahren um ein Grundstück oder Gebäude dreht. Jedoch gibt es auch spezielle Fälle.  
Wird eine natürliche Person /Unternehmer o. eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort geführt, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist.
Dies betrifft auch  i.d.R. Gerichtsverfahren wenns es um ein Grundstücke oder Gebäude handelt..<br />




►  https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche<br />
👁 Siehe auch: [[  ]]<br />


Schlagwort:<br />
'''Siehe:''' <br />  
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche<br />
 
 





Aktuelle Version vom 25. April 2021, 09:23 Uhr

Gerichtsstand (oder Gerichtsort) ist der Standort des zuständigen Gerichts, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren durchgeführt wird.

⚠️ Für Rechtsschutzversicherte spielt dies eine ganz bedeutende Rolle. Bei Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kann auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgte. Dies ist für eine Kostenübernahme des Rechtsschutzversicherers ausschlaggebend.


Wird eine natürliche Person /Unternehmer o. eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort geführt, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist. Dies betrifft auch i.d.R. Gerichtsverfahren wenns es um ein Grundstücke oder Gebäude handelt..


Siehe:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche



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